Neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung seit 01.06.2017 in Kraft
Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist seit dem 01.06.2017 verbindlich anzuwenden. Eigentlich sollte die Vollzugshilfe von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vor dem in Kraft treten veröffentlicht werden. Leider liegt dieser aber bislang noch nicht vor. So sind einige Auslegungsfragen noch offen. Wichtige Änderungen hatten wir bereits im letzten Newsletter mitgeteilt.
Wir haben nun unsere Untelragen an die neue EfbV angepasst. Unsere Sachverständigen werden daher ab sofort einen neuen Überwachungsbericht/Prüfliste verwenden. Die Anforderungen der neuen EfbV wurden hierin integriert.
Wichtig ist, dass die Entsorgungsfachbetriebe ihre Unterlagen bezüglich der Änderungen der neuen EfbV überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Weiterhin ist es notwendig ein System für unangekündigte Vor-Ort-Termine zu installieren. Die Vorgaben sind noch unklar. Wir haben hierzu eine Regelung getroffen, die noch der Zustimmung durch das Regierungspräsidium Tübingen bedarf. Wir werden Sie über die getroffene Regelung informieren, sobald wir die Rückmeldung der Behörde haben.
Stand: 26.06.2017