Änderung Abfallverzeichnisverordnung: Übergangsfrist für HBCD
Die Einstufung von Hexabromcyclododecan (HBCD)-haltigen Abfällen als gefährliche Abfälle (wir berichteten im letzten Newsletter) hat zu dramatischen Entsorgungsengpässen geführt. Die Regelung wurde nun durch eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) bis zum 31.12.2017 ausgesetzt. Die betroffenen HBCD-haltigen Abfälle (z.B. Dämmstoffe aus Polystyrol) werden bis zum 31.12.2017 wieder der Kategorie "nicht gefährlich" zugeordnet.
Stand: 20.02.2017