Besondere Ausgleichsregelung: Planungssicherheit durch frühzeitige Antragstellung
In einer Pressemitteilung vom 16.02.2017 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Änderungen in der Antragsstellung bekannt gegeben.
Die Frist zur Antragstellung zur Begrenzung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) für stromkostenintensive Unternehmen endet am 30. Juni 2017.
Um Unternehmen vor der Antragsablehnung aufgrund nicht fristgerecht eingereichter Unterlagen zu schützen, bietet das BAFA nun eine Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen an, sofern der Antrag bis zum 15. Mai eingereicht wurde. Fehlen Unterlagen, fordert das BAFA diese nach, liegen dem BAFA alle Unterlagen vollständig vor, erhält das Unternehmen eine Eingangsbestätigung, die die formale Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung der Unterlagen enthält.
Reichen Unternehmen ihren Antrag vollständig bis zum 31. Mai ein und wurden keine Beanstandungen bei der Prüfung gefunden, erhalten die Unternehmen eine positive Vorabinformation (keine förmliche Zusicherung).
Dies soll zu einer erhöhten Planungssicherheit der Unternehmen führen. Der Versand des Bescheids erfolgt trotzdem erst zum Jahresende.
Für die Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind umfangreiche Nachweisdokumente erforderlich. Für deren Erstellung sollten Unternehmen nach dem BAFA mit einer längeren Vorlaufzeit rechnen und empfiehlt eine frühzeitige Einbindung aller an der Antragstellung Beteiligten.
Das elektronische Antragsportal (ELAN-K2) ist ab Beginn des 2. Quartals verfügbar.
Die Pressemitteilung des BAFA können Sie hier nachlesen.
Stand: 23.02.2017