Neue Bundes-Durchschnittskostensätze veröffentlicht
Am 03.06.2019 wurden die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81 SGB III) und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) veröffentlicht.
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81)
Es gibt nun insgesamt 60 Bildungsziele (§ 81) für die berufliche Weiterbildung (ohne Anhänge und Sonderpositionen) für die Kostensätze festgelegt sind. Neu hinzugekommen ist die Position 94**3 oder 4, Darstellende, unterhaltende Berufe. Der Kostensatz wurde hier auf 7,84 € pro Unterrichtseinheit (UE) festgelegt. Bei den bereits vorhandenen anderen 59 Bildungszielen wurde der Kostensatz durchweg, durchschnittlich um mehr als ca. 20 Cent erhöht.
Die größte Erhöhung (1,02 €) pro UE gab es bei der Position "73**3 oder 4", Berufe in Recht und Verwaltung, die niedrigste mit 10 Cent je UE bei 821*1 oder 2, Altenpflege.
Keine Änderung gab es nur bei den sog. Schwellenwerten (Bildungsziele für die keine B-DKS gebildet werden konnte). Die Kostensätze für die Schwellenwerte sind unverändert in den Berufsgattungen, Helfer und Fachkraft bei 6,00 € bzw. Spezialist und Experte bei 8,00 € pro UE.
Die Kostensätze für die Sonderpositionen wurden ebenfalls alle erhöht. Die größte Erhöhung gab es hier bei der Position 00000_UBH, Umschulungsbegleitenden Hilfen mit 93 Cent je UE.
Bei allen Maßnahmen gemäß Anlage 1, Schweiß und Verbindungstechnik wurden die Kostensätze erhöht, ebenso wie bei fast allen Maßnahmen in der Anlage 2, Fahrzeugführer. Zwei Maßnahmenziele für Fahrzeugführer haben sich nicht verändert, dies sind die Klassifikationsnummern 52132_DuDEmC1<2 und 52132_DuDEmD1. Hier sind noch die Schwellenwerte mit 24,00 € bei 285 UE bzw. 156 UE aufgeführt. In der Anlage 2 gab es zudem eine Änderung bei der Anzahl der Unterrichtseinheiten bei dem Maßnahmenziel "Erwerb der Führerschein-Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang mit Vorbesitz B" (52122_CuCE). Die Anzahl der Unterrichtseinheiten wurde von 160 auf 161 erhöht. Dies ist auf das Qualifizierungschancengesetz zurückzuführen. Im Gesetz gibt es die Vorgabe, dass die Weiterbildung mehr als 160 UE umfassen muss (siehe dazu die entsprechende Nachricht im letzten QUACERT Newsletter).
Die Bundesdurchschnittskostensätze § 81 können Sie auf der Webseite von QUACERT und hier herunterladen: B-DKS-2019-für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45)
Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45) wurden 6 Kostensätze erhöht, teilweise bis zu 8,83 € pro UE. Bei zwei Maßnahmearten "Heranführen an eine selbständige Tätigkeit, Gruppenmaßnahme" und "Feststellen, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Gruppenmaßnahme" wurden die Kostensätze um 2,97 € bzw. 41 Cent pro UE reduziert.
Die Bundesdurchschnittskostensätze § 45 können Sie auf der Webseite von QUACERT und hier herunterladen: B-DKS-2019-für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45)
Die aktuellen Listen mit den B-DKS finden Sie immer hier auf der QUACERT Webseite im Downloadbereich, auf der Webseite der Arbeitsagentur und auf unseren Servicewebseite zur AZAV.
Ausfüllhinweise
Neben den Kostensätzen, hat uns die Bundesagentur für Arbeit auch ein Informationsblatt zur Monatsmeldung, die sog. Ausfüllhinweise (Stand: Juni 2019) zukommen lassen. Darin finden Sie (ab Seite 3) Hinweise, für spezielle Maßnahmen, die für die Zuordnung zur Systematikposition nützlich sein können.
Ermittlung der Systematikpositionen
Zur Ermittlung der Nummer zur Klassifikation der Berufe stehen Ihnen außerdem folgende drei unterschiedlichen Hilfsmittel zur Verfügung:
Klassifikation der Berufe 2010
Der Tätigkeitsschlüssel Online ist ein neueres Instrument, mit dem Sie - im Zweifelsfall - die Systematikposition der jeweiligen Maßnahme eindeutig ermitteln können. Der Link führt Sie zu einer Webseite der Agentur für Arbeit. Hier können Sie mit Hilfe einer Webanwendung (Frage und Antwort) einen 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel generieren. Die ersten 5 Stellen sind die jeweilige Systematikposition.