Gebäudeenergiegesetz GEG
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft.
Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) traten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.
Das GEG gilt für
• Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
• deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, und Kühl-, Raumluft und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.
Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes.
Die Änderungen des GEG sind hier zu finden:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/gebaeudeenergiegesetz/
Beachten Sie insbesondere die für Betreiber verpflichtende Inspektionspflicht für Klimaanlagen sowie kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen von mehr als 12 Kilowatt gemäß §74 ff. GEG.
(Stand 15.11.2021 - Alle Angaben ohne Gewähr)