Änderungen durch DAkkS-Begutachtung AZAV
Durch die Ergebnisse unserer DAkkS-Begutachtung AZAV ergeben sich für Sie als Kunden einige Änderungen:
Bei einer Zulassung oder erneuten Zulassung als Träger müssen
- die vertraglichen Vereinbarungen (in der Regel Mietverträge) mit allen Standorten
- die Qualifikationsnachweise der Leitung und beispielhaft einer Lehrkraft (Auflistung reicht nicht aus, es müssen die konkreten Nachweise der fachlichen und ggf. pädagogischen Kenntnisse vorliegen)
- alle betroffenen vertraglichen Regelungen (Teilnehmendenvertrag, ggf. Praktikumsvertrag, ggf. Vermittlungsvertrag)
mit eingereicht werden.
Bei der Zulassung von Maßnahmen müssen ebenso die Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte/Fachkräfte für die fachliche und pädagogische Eignung uns zugesendet werden.
Weiterhin wurde die Regelung zum Zeitpunkt der jährlichen Durchführung der Audits innerhalb von 365 Tagen konkretisiert. Der Zeitpunkt für die Planung wird vom Zertifizierungsentscheid aus berechnet (ablesbar im Zertifikat: Laufzeitbeginn).
Stand: 30.11.2023