ISO 50003 - Anforderung an Unternehmen

Pünktlich vor Auflauf der Frist (14.10.2017) hat QUACERT die Umstellung der internen Prozesse auf die Vorgaben der ISO 50003 erfolgreich in einer Begutachtung/Witnessaudit durch die Deutsche Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS) nachgewiesen und ist gemäß ISO 50003 akkreditiert worden.

Aus der Anwendung der ISO 50003 bei der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen ergeben sich auch für die Unternehmen Anforderungen.

Auditaufwand

Um die Auditdauer ermitteln zu können, werden künftig mehr Informationen als bisher benötigt. Die Gesamtmitarbeiteranzahl ist nun nicht mehr ausschlaggebend. In den neuen Vorgabe wird die Komplexität des Unternehmens mehr berücksichtigt. Um diese zu ermitteln benötigt die Zertifizierungsstelle Informationen bezüglich:

  • des jährlichen Gesamtenergieverbrauchs,
  • der Anzahl der Energieträger,
  • der Anzahl der wesentlichen Energieverbraucher sowie
  • der Anzahl des Energiemanagement-wirksamen Personals.

Zur Erfassung der Daten erhalten Sie vor der Erstellung des Angebots die zwei Formulare: Kurzfragebogen zum Unternehmen und Kurzfragebogen EnMS.

Für die Erstellung eines korrekten und fairen Angebotes zur Zertifizierung Ihres Managementsystems benötigen wir wie oben beschrieben einige Angaben zu Ihrem Unternehmen bzw. zu Ihrem Energiemanagementsystem. Wir bitten Sie daher, die Formulare möglichst detailliert zu beantworten. Wir versichern, die gemachten Angaben streng vertraulich zu behandeln.

Beachten Sie bitte, dass die Angaben durch den Auditor vor Ort überprüft werden müssen. Bitte denken Sie daher daran, relevante Veränderungen Ihres Unternehmens QUACERT mitzuteilen.

Verbesserung der energiebezogenen Leistung

Im Rahmen jeden Audits muss gemäß der ISO 50003 die Verbesserung der energiebezogenen Leistung betrachtet werden. Gemäß Punkt 3.4 der Norm ist die Verbesserung der energiebezogene Leistung definiert als messbare Verbesserung der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes oder des Energieverbrauchs im Vergleich zur energetischen Ausgangsbasis.

Kann die Verbesserung im Rahmen von Erst- und Rezertifizierungen nicht nachgewiesen werden, sind die Zertifizierungsstellen gemäß ISO 50003 verpflichtet das Zertifikat nicht zu erteilen bzw. auszusetzen oder zu entziehen.

Angaben ohne Gewähr.

Stand: 17.11.2017