Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1.Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, kurz „Qualifizierungschancengesetz“. Ein wesentlicher Baustein des Gesetzes ist die Erweiterung des Zugangs zur Weiterbildungsförderung.

Bisher war die Förderung grundsätzlich auf

  1. Beschäftigte ohne Berufsabschluss,
  2. von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und
  3. Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

begrenzt.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht. Außerdem werden die Förderleistungen ausgeweitet, indem neben den Weiterbildungskosten auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, während der Weiterbildung an den Arbeitgeber gezahlt werden können.

Es werden Arbeitsentgeltzuschüsse für berufliche Qualifizierungen geleistet, die länger als 160 Stunden dauern und nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind.

Die Übernahme von Weiterbildungskosten und die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt setzen grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Für bestimmte Personengruppen (ältere oder schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in KMU oder solche in Kleinstbetrieben) sind Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich.

 


                    Quelle: BMAS 2019

Zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen von arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen zukünftig auch Erweiterungsqualifizierungen gefördert werden können. Sie sollen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, sich qualifikatorisch breiter und flexibler für den Arbeitsmarkt aufzustellen und ggfs. auch das Berufsfeld zu wechseln.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu sehr informative Webseiten hier erstellt.

Den Link zum Gesetz selber finden sie hier.

Die fachlichen Weisungen zur Förderung beruflicher Weiterbildung wurden aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes angepasst und stehen auch im Internet hier aktuell zur Verfügung.

Stand: 26.02.2019