Empfehlungen des Beirates vom 27.02.2024

Die Änderung der Empfehlungen des Beirates am 27.02.2024 betreffen Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II. In den Empfehlungen wurde ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an die Träger mit aufgenommen. Dieses Schreiben informiert die Träger ausführlich über die Zusammenhänge mit der Zertifizierung gemäß AZAV.

Weiterhin wurden die Empfehlungen des Beirates um die Vorgaben an die Gestaltung des Zertifikates einer § 16k SGB II-Maßnahme ergänzt. Zukünftig werden bei einer zugelassenen Maßnahme der ganzheitlichen Betreuung diese Zertifikatsvorlagen verwendet. Die neuen Empfehlungen des Beirates sind hier einsehbar.

Stand: 11.04.2024