AZAV - Veröffentlichung neuer Bundesdurchschnittskostensätze

Am 01.07.2024 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS).

Es wurden sowohl die B-DKS für die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§81) als auch für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45) aktualisiert.

Einzusehen sind diese auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:

Bundes-Durchschnittskostensätze § 81 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (FbW)

Bundes-Durchschnittskostensätze § 45 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (AbE)