AZAV - Veröffentlichung neuer Bundesdurchschnittskostensätze
Am 01.07.2024 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS).
Es wurden sowohl die B-DKS für die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§81) als auch für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45) aktualisiert.
Einzusehen sind diese auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
Bundes-Durchschnittskostensätze § 81 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (FbW)
Bundes-Durchschnittskostensätze § 45 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (AbE)