Inkrafttreten von Elementen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung
Am 01.04.2024 traten weitere Elemente aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft.
In der Weiterbildung betrifft dies das neue Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten.
Die Anforderungen an das Qualifizierungsgeld sind im § 82a SGB III beschrieben.
Das neue Qualifizierungsgeld ist für Betriebe gedacht, die wegen des Strukturwandels Qualifizierungsbedarf haben. Ziel ist die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern.
Das Qualifizierungsgeld wird, angelehnt an das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatz, in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes gezahlt. Das Qualifizierungsgeld wird während der Zeit der Weiterbildung bezahlt.
Bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (§ 82 SGB III) wurden die Förderkategorien reduziert und feste Fördersätze angegeben.
Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen (keine Begrenzung mehr auf betroffene Unternehmen vom Strukturwandel oder Engpassberufe).
Stand: 11.04.2024