Vier Jahre vorbei: Energieaudits gemäß EDL-G sind zu wiederholen
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits ist ein erneutes Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Gemäß dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) waren große Unternehmen bis zum 05.12.2015 erstmals verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem zu etablieren. Für die verpflichteten Unternehmen, die ein Energieaudit durchführten steht nun in diesem Jahr entsprechend das Wiederholungsaudit an.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das entsprechende Merkblatt zu den Energieaudits überarbeitet. Sie können es hier herunterladen. Weiterhin wurde ein Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des BAFA neu erstellt. Die Anforderungen an einen Energieauditbericht wurden hierin nochmals deutlich prazisiert. Auch dieser ist über die Internetseite des BAFA hier verfügbar.
Stand: 26.02.2019