Energiemanagementsysteme gemäß SpaEfV in 2014


Um eine Rückerstattung des sogenannten Spitzenlastausgleich gemäß Strom- und Energiesteuergesetz im Jahr 2014 zu erhalten, müssen weitergehende Anforderungen an ein Energie-, Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System eingehalten werden. 

Die möglichen Varianten, die gewählt werden können, haben wir hier aufgelistet.

Mögliche Testierungen in 2014

     Anforderungen

Vertikaler Ansatz SpaEfV Anlage 2 (nur für Klein- und Mittelständische Unternehmen - KMU)

  • Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung
  • Tabelle 1 der Anlage 2 SpaEfV vollständig ausgefüllt.
  • Tabelle 2 der Anlage 2 SpaEfV vollständig ausgefüllt.

Vertikaler Ansatz DIN EN ISO 50001

  • Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung
  • Ernennung eines Energiebeauftragten
  • Umsetzung und Dokumentation des Normpunktes 4.4.3 a) und b) der DIN EN ISO 50001

horizontaler Ansatz SpaEfV Anlage 1
(DIN EN 16247-1) (nur KMU)

  • mindestens 60 % des Gesamtenergieverbrauches müssen erfasst werden.
  • Anlage 1 der SpaEfV muss für diesen erfassten Teil vollständig umgesetzt werden.

horizontaler Ansatz SpaEfV Anlage 2 (nur KMU)

  • mindestens 60 % des Gesamtenergieverbrauches müssen erfasst werden.
  • Anlage 2 der SpaEfV muss für diesen erfassten Teil vollständig umgesetzt werden (Punkte 1-4).

horizontaler Ansatz DIN EN ISO 50001

  • mindestens 60 % des Gesamtenergie-verbrauches müssen erfasst werden.
  • Die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 müssen für diesen erfassten Teil vollständig umgesetzt werden.

horizontaler Ansatz EMAS

  • mindestens 60 % des Gesamtenergie-verbrauches müssen erfasst werden.
  • Die Anforderungen der EMAS müssen für diesen erfassten Teil vollständig umgesetzt werden.