Die Einstufung von Dämmstoffen aus Polystyrol als gefährlicher Abfall hat zu Unsicherheiten und Entsorgungsenpässen geführt.
Die neue Zuordnung rührt von dem in den Dämmstoffen enthaltenen Hexabromcyclododecan (HBCD) her.
Nachfolgend sind die Hintergründe dargestellt.
Hexabromcyclododecan (HBCD) wird vor allem in
- Dämmstoffen aus Polystyrol für Gebäude - sowohl in expandiertem Polystyrol (EPS) als auch in extrudiertem Polystyrol (XPS) - eingesetzt.
- Teilweise ist es auch in Verpackungskunststoffen aus EPS zu finden, beispielsweise für weltweit gehandelte Elektro- und Elektronikgeräte.
- Der Stoff wurde zudem in geringerem Umfang in Rückenbeschichtungen von Vorhängen und Möbelbezugsstoffen oder in Gehäusekunststoffen verwendet.
Umweltgerechte Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen
Ab 30. September 2016 gilt gemäß Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-VO):
Art. 7 (2), POP-VO: HBCD-haltige Abfälle müssen „so beseitigt oder verwertet, dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden, …“
Hierbei ist im Anhang IV der Verordnung eine Konzentrationsgrenze von 1000 mg/kg = 0,1% von HBCD vorgegeben. Liegt der Wert darüber, so ist der Abfall als gefährlich einzustufen.
Wenn der Wert unterhalb dieser Konzentrationsgrenze liegt, so kann der Abfall als nicht gefährlich entsorgt werden ("Art. 7, (4) a): Abfälle, die HBCD enthalten oder mit HBCD verunreinigt sind, können in anderer Weise nach einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft beseitigt oder verwertet werden, sofern der Gehalt an HBCD in den Abfällen unterhalb der Konzentrationsgrenze liegt, die in Anhang IV festzulegen ist.").
Einstufung HBCD-haltiger Dämmstoffe als gefährlicher Abfall
Gilt ab 30. September 2016 gemäß Abfallverzeichnisverordnung in Verbindung mit Anhang IV der POP-VO [Konzentrationsgrenze 1000 mg/kg = 0,1%].
Bei Dämmstoffen:
„17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“
Weitere Informationen können in einer Broschüre vom Umweltbundesamt hier eingesehen werden.