Neue Bundes-Durchschnittskostensätze veröffentlicht
Am 01.06.2017 wurden die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§ 81) und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45) veröffentlicht.
Es gibt insgesamt 57 Bildungsziele (§ 81) für die berufliche Weiterbildung (ohne Anhänge und Sonderpositionen) für die Kostensätze festgelegt sind. Bei allen 57 gab es eine Änderung. Die Änderungen führten zu insgesamt 38 Erhöhung der Kostensätze und zu 19 Reduzierungen, was den Preis pro Unterrichtseinheit angeht.
Die größte Erhöhung (2,60 €) pro Unterrichtseinheit (UE) gab es bei der Position "41***", Mathematik-, Biologie und Physikberufe. Die größe Kürzung erfolgte bei Position "84513", Fahrlehrer. Hier wurde der Kostensatz um 1,89 € (pro UE) nach unten korrigiert.
Keine Änderung gab es nur bei den sog. Schwellenwerten (Bildungsziele für die keine B-DKS gebildet werden konnte). Die Kostensätze für die Schwellenwerte sind unverändert bei 6,00 € bzw. 8,00 €.
Die Sonderpositionen wurden um den Erwerb der Grundkompetenzen ergänzt (00000_GK) bzw. um den vorher bei der Position "32162" angesiedelten Industriekletter (00000_Kletterer).
Für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45) gibt es fast durchweg Erhöhungen bei den Kostensätzen, teilweise bis zu 8,99 € pro Unterrichtseinheit (Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme). Bei drei Maßnahmearten wurden die Kostensätze reduziert. Allerdings bewegen sich diese Reduzierungen hier nur im Cent-Bereich.
Die aktuellen Listen mit den BDKS finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur und auf unseren Servicewebseite zur AZAV.
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung:
BDKS (§ 45) AbE-Maßnahmen 2017 - Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung:
BDKS (§ 81) FbW-Maßnahmen 2017
Neben den Kostensätzen hat uns die Bundesagentur für Arbeit auch ein Informationsblatt zur Monatsmeldung (Stand: Juni 2017) zukommen lassen. Darin finden Sie (ab Seite 3) Hinweise, für folgende spezielle Maßnahmen, die für die Zuordnung zur Systematikposition nützlich sein können:
- Umgang mit Maßnahmen zum Erwerb des Führerscheins Klasse B
- Berufspraktische Weiterbildungen
- Erste-Hilfe-Ausbildung/Maßnahmebaustein
- Erwerb von Grundkompetenzen
- Fremdsprachenkenntnisse (berufsbezogen)
- Hauptschulabschluss
- Maßnahmen für Rehabilitanden
- Übungsfirmen/Übungswerkstätten