Pflicht zur Schulung von Abfallbeauftragten - Übergangsfrist endet
Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) wurde Ende 2016 veröffentlicht und trat im Juni 2017 in Kraft.
Eine Neuerung der AbfBeauftrV ist, dass alle Abfallbeauftragten zum Nachweis der Fachkunde an anerkannten Lehrgängen teilnehmen müssen. Der Gesetzgeber hat für die Erfüllung dieser neuen Anforderung eine Übergangsfrist von zwei Jahren festgelegt. Diese Übergangsfrist endet im Juni 2019.
Für neue Abfallbeauftragte, die nach dem 1. Juni 2017 bestellt wurden, bedeutet dies, dass der Besuch eines anerkannten Grundlehrgang bis zum 1. Juni 2019 nachgewiesen werden muss. Für Abfallbeauftragte, die bereits vor dem 01. Juni 2017 berufen waren, muss entsprechend bis zum 1. Juni 2019 ein anerkannter Fortbildungslehrgang absolviert werden.
Der Fortbildungslehrgang muss zukünftig im zweijährigen Rhythmus von den Abfallbeauftragten besucht werden.
QUACERT hat diese Lehrgänge bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Die nächsten Lehrgänge finden im März 2019 statt. Anmeldung sind noch möglich: Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang.
Stand: 19.02.2019