Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat formell die Verlängerung des § 131b SGB III (Förderung von Altenpflegeumschulungen) beschlossen. Somit kann weiterhin für die gesamte Laufzeit von drei Jahren der Altenpflegeausbildung durch die Bundesagentur (BA) gefördert werden.
Gemeinsam mit dem „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ wurde die Verlängerung des § 131b SGB III (Förderung von Altenpflegeumschulungen) am 10. März 2016 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 (BGBl I S. 369) verkündet und ist am 11. März 2016 in Kraft getreten. Die Verlängerung dieser gesetzlichen Regelungen ist nun bis zum 31.12.2017 befristet.