In diesem Jahr gab es zwei Treffen der fachkundigen Stellen kurz hintereinander. Das erste fand am 7. Oktober 2016 in Berlin statt, das zweite am 24. Oktober 2016 in Nürnberg. Wichtiges Thema in beiden Veranstaltungen waren die geplanten Maßnahmen für geflüchtete Menschen von Seiten der Arbeitsagentur. Zum einen das Modell für die duale Ausbildung:
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Zum anderen der direkte Weg in Arbeit mit begleitender Qualifizierung:
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Für die begleitende Qualifizierung wurde die Möglichkeit der berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen vorgestellt. Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind abgegrenzte und möglichst überregional standardisierte Einheiten (Module) innerhalb der curricularen Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufs. Nach absolvieren der entsprechenden Module soll über die Externenprüfung der Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglicht werden.
Für die Teilqualifikationen gibt es Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit, damit diese die Förderbedingungen erfüllen und von einer fachkundigen Stelle (QUACERT) zugelassen werden können. Dabei ist es nicht notwendig, dass bereits alle Inhalte von einer fachkundigen Stelle zugelassen sind. In der Summe müssen die Teilqualifikationen aber alle Positionen eines Berufsbildes abdecken.
Weitere Informationen zu berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur. Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen - www.arbeitsagentur.de