Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 & Nr. 3 StromStG - Informationspapier

Bei den Hauptzollämtern gehen zunehmend Fragen zu den Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG), meist im Zusammenhang mit den Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ein.

Durch das neue „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016" (BGBl I. S 3106) stellen sich nochmal neue Fragen.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine der genannten Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG vorliegt, klärt die Generalzolldirektion in ihrem Informationspapier vom 21.02.2017.

Dieses Informationspapier: "Informationen zu den Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 Stromsteuergesetz (StromStG) mit Hinweisen zu den Wechselwirkungen der Stromsteuerbefreiungen zu den Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)" können sie hier downloaden (PDF: 354 kB).

Fragen zu den Inhalten dieses Dokuments bitte an die Generalzolldirektion – Direktion IV richten.

Stand: 27.02.2017